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VGH Bayern, 15.05.2003 - 3 B 99.2268 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368
Klage eines - bereits in Altersteilzeit befindlichen - Richters auf …
Die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nach dem im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht ein, wenn der Betroffene mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (st. Rspr. BVerwG vom 28.5.1998 BVerwGE 107, 29, 31, zuletzt vom 1.8.2007 2 B 15/07; BayVGH vom 15.5.2003 3 B 99.2268 ).